Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.  Der Vertrag berechtigt zur Teilnahme an dem beschriebenen Tennisprogramm unter Aufsuchen des dort genannten Teilnahmestandorts, einschließlich der Nutzung der dort verfügbaren Sanitäranlagen (WC, Dusche). Der Teilnehmer unterliegt der für den jeweiligen Teilnahmestandort geltenden Hausordnung. Die Abgabe Ihrer Anmeldung, stellt ein Abschluss eines Dienstvertrages gem.  § 615 BGB dar. Dies gilt auch für zusätzliche oder außerhalb des Vertrages angebotenen Trainerstunden unserer Seite, an denen der Kursteilnehmer teilnimmt.


2. An gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes NRW, inklusive Brückentage des Bundesland NRW, findet kein Unterricht statt. 
In den Oster- und Herbstferien, findet je eine Woche Training statt und von den Sommerferien werden 2 Wochen Training gegen. In dieser Zeit werden 1-2 Feriencamps angeboten. Eine Unterrichtsstunde entspricht einer Zeitstunde (60 min).  Die Intensivkurse für Erwachsene finden nach vorheriger Vereinbarung statt. 


3. Die Kursgebühr wurde als monatlicher Durchschnittsbetrag über ein Kalenderjahr kalkuliert. Dementsprechend reduziert sich die Kursgebühr nicht an gesetzlichen Feiertagen des Bundeslandes NRW, sowie in den Schulferienzeiten. 

Findet der erste Programmtag vor Ablauf des 14. eines Kalendermonats statt, entsteht für diesen Monat die volle Kursgebühr; findet dieser erst ab Beginn des 15. eines Kalendermonats statt, steht für diesen Monat die hälftige Kursgebühr.


4. Ausgefallene Stunden  

- gleich aus welchen Gründen – an dem der Teilnehmer nicht am Tennisprogramm teilnehmen kann, reduziert sich hierdurch nicht die Kursgebühr; entsprechende Ausfälle können ausschließlich nach Absprache mit NextGeneration Tennisschule und in Abhängigkeit freier Platzkapazitäten auf Kulanzbasis nachgeholt werden. Eine Verpflichtung dazu besteht gem. § 615 BGB nicht.

a. Einzeltraining

Sofern im Rahmen des Einzeltrainings vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Teilnehmer uns unverzüglich, spätestes aber innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin, unterrichten. Unterbleibt die rechtzeitige Absage des Trainingstermins entfällt gemäß § 615 BGB unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. In der Wintersaison besteht kein Anspruch auf Nachholung der Einzelstunden.

b. Gruppentraining

Im Rahmen des Gruppentrainings versäumte Stunden können aus organisatorischen Gründen vom Kursteilnehmer nicht nachgeholt werden. Gem. § 615 BGB entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt, einschließlich der in der Wintersaison anfallenden anteiligen Hallenmiete, bleibt bestehen. 

Von der Tennisschule abgesagte Stunden, sowohl des Einzel- als auch des Gruppentrainings werden nachgeholt. Falls dies nicht möglich ist,  werden diese mit den Kosten des Trainingscamps o.ä. verrechnet oder im letzten Fall erstattet.

 


5. Teilnehmer können im Einzelfall durch den Trainer von der Unterrichtsstunde ausgeschlossen werden, wenn der Teilnehmer den Anweisungen des Trainers keine Folge leistet. Kinder müssen in einem solchen Fall, bis zur Abholung durch die Erziehungsberechtigten im Trainingsbereich bleiben. In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der anteiligen Kursgebühr. 


6. Die Aufsichtspflicht von NextGeneration Tennisschule bei Kindern beschränkt sich ausschließlich auf die Dauer der jeweiligen Unterrichtsstunde. Die Erziehungsberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder pünktlich zum Training gebracht und danach pünktlich abgeholt werden, dass die Kinder informiert sind, den Trainingsbereich nicht zu verlassen und den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten haben. 


7. Das Tennisprogramm läuft auf unbestimmte Zeit. Das Tennisprogramm kann jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Saisonende gekündigt werden.

Jede Kündigung bedarf der Textform. Als Saisonende gelten jeweils folgende Stichtage: Der Ablauf des 30.09. eines Jahres (Ende Sommersaison) sowie der Ablauf des 30.04. eines Jahres (Ende Wintersaison). 

Der Teilnehmer erkennt an, dass der Umstand, dass der Teilnehmer nicht mehr Mitglied eines mit NextGeneration Tennisschule kooperierenden Tennisvereins ist (bspw. aufgrund Austritts aus dem bisherigen Verein ohne einen anderen kooperierenden Verein beizutreten), die NextGeneration Tennisschule berechtigt, den vorliegenden Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. 


8. NextGeneration Tennisschule haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Teilnehmers. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Teilnehmers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von NextGeneration Tennisschule deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dem Teilnehmer wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in den Trainingsbereich bzw. die Halle, zu bringen. NextGeneration Tennisschule übernimmt keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch NextGeneration Tennisschule oder den Betreiber der Anlage zur Verfügung 
gestellten Spind begründet keinerlei Pflichten von NextGeneration Tennisschule in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. 


9. Die Rechte des Teilnehmers aus und aufgrund dieses Vertrags sind nicht auf Dritte übertragbar. 


10. NextGeneration Tennisschule erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie – soweit zulässig – für Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei, um die vom Teilnehmer und/oder Kontoinhaber angegebenen Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse und Bankverbindung. 

Die Verarbeitung jener Daten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend 
genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und – soweit zulässig – Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird NextGeneration Tennisschule, den Teilnehmer über die Rechtsgrundlage hierfür informieren und erforderlichenfalls hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Teilnehmer einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzinformationen 
(www.nextgen-tennis.de oder als Anlage zum Trainingsvertrag) von NextGeneration Tennisschule verwiesen. 


Schlussbestimmungen 
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden jeglicher Art sind nur dann rechtswirksam, wenn diese schriftlich getroffen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der Verträge und übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der bestehenden oder hierdurch entstandenen Lücke gilt eine solche Regelung als vereinbart, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben bzw. gewollt haben würden. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. 

 

Impressum

IMPRESSUM

Verantwortlich:
Dennis Rüsenberg

Bathmenerstrasse 17

49492 Westerkappeln

Kontakt:
Telefon: +4915732843821

dr-tennis-info@gmx.de

 

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